Kaution zurückbekommen
Höchstens drei Nettokaltmieten, getrennt angelegt und verzinst — nach Auszug meist drei bis sechs Monate Prüffrist.
Die Kaution ist Ihr Geld, das der Vermieter nur treuhänderisch hält. Streit entsteht fast immer an derselben Stelle: am Zustand der Wohnung bei Auszug und an der noch offenen Nebenkostenabrechnung.
Die Fristen
| Höhe | maximal 3 Nettokaltmieten, zahlbar in 3 Raten |
| Anlage | getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
| Prüffrist nach Auszug | angemessen — in der Praxis meist 3 bis 6 Monate |
| Einbehalt für Nebenkosten | nur ein angemessener Teilbetrag, nicht die ganze Kaution |
Typische Fehler
- Kein Übergabeprotokoll — dann steht Aussage gegen Aussage.
- Normale Gebrauchsspuren werden als Schaden abgerechnet.
- Die gesamte Kaution wird wegen einer offenen Abrechnung einbehalten.
- Renovierungsklauseln im Vertrag, die unwirksam sind, werden trotzdem akzeptiert.
Was Sie tun können
- 01Übergabeprotokoll mit Fotos und Datum, bei Einzug UND Auszug.
- 02Nach Auszug schriftlich zur Rückzahlung auffordern, mit Frist.
- 03Bei Teil-Einbehalt: Aufschlüsselung verlangen, wofür genau.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Ansprüche hängen vom Einzelfall, vom Mietvertrag und vom Bundesland ab. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.