Welche Betriebskosten umlagefähig sind
Nur was in der Betriebskostenverordnung steht und im Mietvertrag vereinbart ist — Verwaltung und Reparaturen gehören nie dazu.
Die Frage ist nicht, ob eine Position teuer ist, sondern ob sie überhaupt umgelegt werden darf. Beides wird oft verwechselt — dabei ist die erste Prüfung die einfachere und die wirksamere.
Die Fristen
| Vereinbarung im Mietvertrag | Ohne Vereinbarung trägt der Vermieter alle Betriebskosten |
| Wirtschaftlichkeitsgebot | gilt immer — unnötig teure Leistungen müssen Sie nicht tragen |
Typische Fehler
- „Hausverwaltung“ als eigene Position — Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
- Instandhaltung und Reparatur werden als „Wartung“ deklariert.
- Kosten für Leerstand oder für Gewerbeeinheiten werden mitverteilt.
- Einmalige Anschaffungen (neue Mülltonnen, Gerät) statt laufender Kosten.
Was Sie tun können
- 01Position für Position gegen den Katalog der Betriebskostenverordnung halten.
- 02Prüfen, ob der Mietvertrag die Umlage überhaupt vorsieht.
- 03Unklare Sammelpositionen aufschlüsseln lassen — dazu sind Vermieter verpflichtet.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Ansprüche hängen vom Einzelfall, vom Mietvertrag und vom Bundesland ab. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.